Beitragsordnung
DER IGSL-HOSPIZ E.V. Stand: 07/2024
Die Mitgliederversammlung der IGSL-Hospiz e.V. hat am 20. Juli 2024 folgende Mindestbeträge für den jährlichen Mitgliedsbeitrag beschlossen:
Einzelpersonen 40,00 €
Ehepaare 60,00 €
ermäßigter Beitrag (Rentner, Bezieher von Sozialleistungen) 20,00 €
ermäßigter Beitrag, Ehepaare 30,00 €
Kirchengemeinden und gemeinnützige Vereine 60,00 €
(sonstige) Institutionen 120,00 €
Kooperationspartner 260,00 €
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist fällig zum 02.01. und wird frühestens im Februar eines laufenden Kalenderjahres im Bankeinzugsverfahren eingezogen.
Selbstzahler überweisen den Jahresbeitrag bis zum 28.02. des Kalenderjahres auf das Konto der IGSL-Hospiz e.V..
Bei einem Beitritt in den Verein im Laufe des Jahres wird ein anteiliger Jahresbeitrag, gerundet auf volle Quartale, berechnet. Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Bingen, den 20. Juli 2024