Die Behandlungsverfügung
Bei einer unaufhaltsam fortschreitenden Erkrankung können Sie mit Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer und dem Arzt festlegen, wie im weiteren Verlauf der Erkrankung gehandelt werden soll, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten. Sie ist für die palliative Situation einer Erkrankung bzw. die terminale Pflegesituation am nahenden Lebensende vorgesehen und als Konkretisierung der Patientenverfügung zu verstehen.
Außerdem können Sie in dieser Verfügung als Träger eines implantierten Defibrillators Anweisung erteilen, wie in der palliativen bzw. terminalen Situation damit zu verfahren ist.
Ihre behandelnden Ärzte und Bevollmächtigte/Betreuer können sich sicherer fühlen, Ihren tatsächlichen Willen umzusetzen und müssen nicht mutmaßen, was Sie wohl sagen würden, könnte man Sie noch befragen.