IGSL Vorsorgemappe
Die Patientenverfügung (gelb) - damit äußern Sie schriftlich Ihre Wünsche und Werte bezüglich der medizinischen Behandlung am Lebensende, sollten Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können.
Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten (blau) - damit ernennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte, die von Ihnen damit den Auftrag bekommen, diesbezügliche Entscheidungen für Sie und in Ihrem Sinne und unter Beachtung Ihrer Patientenverfügung zu treffen.
Die Betreuungsverfügung (rot) - hierin bestimmen Sie, welcher Mensch Ihres Vertrauens vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer zu bestellen ist, falls die Betreuung einmal für Sie notwendig werden sollte. Die Betreuung ist die Alternative zur Vollmacht, wenn Sie die Kontrolle des Gerichts für angebracht halten.
Die Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art (grün) - in Ergänzung der blauen Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigen Sie damit eine Person Ihrer Wahl, die dort aufgezählten vermögens- und zivilrechtlichen Angelegenheiten für Sie zu regeln.
Die Behandlungsverfügung (türkis) - bei einer unaufhaltsam fortschreitenden Erkrankung können Sie mit Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer und dem Arzt festlegen, wie im weiteren Verlauf der Erkrankung gehandelt werden soll, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.
In dieser Verfügung können Sie als Träger eines implantierten Defibrillators Anweisung erteilen, wie in der palliativen bzw. terminalen Situation damit zu verfahren ist.
Informations-Broschüre „Wissenswertes, Hinweise und Empfehlungen zur Umfassenden Vorsorgemappe“ - in ihr erläutern wir alle o. g. Formulare und grundlegende Fragen zur Selbstbestimmung am Lebensende.
Notfallkarte für die Brieftasche